AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ Optik (Christian Koptik) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DJ Optik von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. 

1.2 Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung von DJ Optik hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch auf einen DJ oder Schadensersatzansprüche gegenüber DJ Optik. DJ Optik würde sich in diesem Falle um Ersatz bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren. Es gilt für den Ersatz-DJ das im Angebot aufgeführte Honorar für seinen DJ-Service. 

1.3 Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.

1.4 Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Anschlussmöglichkeiten (Strom min. 3kW abgesichert), sowohl für einen freien Platz an der Tanzfläche mit entsprechender Größe, auf dem DJ Optik das Equipment aufbauen kann. Dieser Platz muss frei zugänglich sein und darf keine Fluchtwege behindern.

1.5 Der Veranstalter stellt dem DJ während der Veranstaltung Getränke sowie eine Mahlzeit bzw. den Zugang zum Buffet unentgeltlich zur Verfügung. Sofern erforderlich und im Vorfeld abgesprochen, stellt der Veranstalter dem DJ zudem eine geeignete Unterkunft bereit. Ob eine Unterkunft notwendig ist, wird vorab einvernehmlich geklärt.

2. Leistungen

2.1 Die Leistungserfüllung durch DJ Optik umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Bereitstellung eines DJs, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt.

2.2 Beginn des Pauschalpaketes ist der auf dem DJ-Vertrag vereinbarte Zeitpunkt. Sollte vor Ort unerwartet schon früher Musik oder die Bereitstellung eines Mikrofones gefordert werden, so beginnt die Tätigkeit des DJs und der Beginn des Pauschalpaketes zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik (z.B. beim Essen) zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur einen vorgefertigten Musikmix durchlaufen lässt.

2.3 Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch den DJ fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

2.4 Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt DJ Optik keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Schlechte Qualität der Beschallung o. ä. sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch DJ Optik an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von DJ Optik installierten Komponenten.

2.5 Der Kunde (Auftraggeber) haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment, etc.), die durch seine Gäste oder ihn selbst entstehen.

2.6 Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich DJ Optik

2.7 DJ Optik behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden ob oder wann Musikwünsche gespielt werden.

2.8 Der DJ ist berechtigt die Anlage abzuschalten oder abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder Ihn selbst gefährden.

2.9 Die im Honorar enthaltene Spielzeit beträgt bis zu 9 Stunden und ist pauschal vergütet. Jede darüberhinausgehende Verlängerungsstunde wird mit 100 € pro angefangene Stunde berechnet, wobei die maximale Spielzeit spätestens um 5:00 Uhr morgens endet. Der DJ verpflichtet sich, rechtzeitig vor Ort zu sein, um den Auftritt pünktlich zu beginnen. Ein Anspruch auf die vollständige Ausnutzung der 9 Stunden besteht nicht. Die tatsächliche Dauer der Spielzeit kann im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Veranstalter auch vorzeitig beendet werden, etwa bei erkennbarem Veranstaltungsende oder deutlich verringerter Gästezahl. Die Entscheidung über den tatsächlichen Zeitpunkt des Spielzeitendes erfolgt im gemeinsamen Einvernehmen unter Berücksichtigung der Situation vor Ort. Ein Spielen bis zum letzten verbliebenen Gast ist nicht geschuldet.

3. Angebot / Vertrag

3.1 Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit DJ Optik (Christian Koptik, Pfauenweg 6b, 33335 Gütersloh) zustande.

3.2 Eine endgültige Buchung der DJ -Tätigkeit kommt erst mit der Rücksendung des unterschriebenen DJ-Vertrags zustande. Hierzu erhält der Kunde einen vorausgefüllten Vertrag mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen, die er innerhalb von 5 Tagen unterschrieben zurücksendet (Post / Email), um die Buchung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, so ist DJ Optik nicht weiter an die im Angebot festgehaltenen Leistungen gebunden. Als Zusage erhält der Kunde nach Rücksendung des unterzeichneten Angebotes eine schriftliche Email Bestätigung (Auftragsbestätigung).

3.3 Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags (Angebotes) durch den Kunden und DJ Optik, der Übersendung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

3.4 Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner.

3.5 Unterbrechungen des laufenden Programms durch Spiele, Einlagen von Gästen müssen im Vorfeld mit dem DJ abgesprochen werden.

 4. Rücktritt / Widerruf des Vertrags

4.1 Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei DJ Optik schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist.

4.2 Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag mit DJ Optik ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich.

4.3 Das Arrangement kann bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin storniert werden. Die Stornierungskosten betragen 50% des vereinbarten Preises. Bei Stornierung binnen 14 Tagen vor dem Auftragsdatum wird die komplette vereinbarte Gage fällig. Ausgenommen ist ein nachgewiesener Todesfall, der eine Feier kurzfristig unmöglich macht. Aus Gründen der Kulanz entfällt in diesem Fall die Stornogebühr.

5. Preise / Zahlung / Verzug

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.

5.2 Die Bezahlung der Dienstleistung erfolgt wahlweise in bar, per Überweisung oder per PayPal spätestens am Tag der Veranstaltung. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, ist der offene Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach der Veranstaltung ohne Abzug zu begleichen. 

5.3 Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt. Die anfallenden PayPal-Gebühren sind vom Auftraggeber zusätzlich zur Vereinbarten Gage zu entrichten.

5.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist DJ Optik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per annum zu fordern. Falls DJ Optik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist DJ Optik berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.5 Der Kunde stimmt hiermit zu, dass DJ Optik berechtigt ist, die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z.B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden. DJ Optik kann nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier an den Kunden übersenden.

6. Transport / Anlieferung

6.1 Anlieferung und Aufbau der Technik sind bei Buchung inkl. Licht- u. Tonanlage im Angebot inbegriffen. Für die Dauer des Aufbaus wird ein barrierefreier Zugang im Erdgeschoß mit Be- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes vorausgesetzt. In diesem Fall beträgt die Zeit für den Auf- bzw. den Abbau mit einer Person jeweils 1-2 Stunden. Sollte der Aufbau aufgrund räumlicher Gegebenheiten mehr Zeit in Anspruch nehmen, behält sich DJ Optik vor, den Mehraufwand gesondert zu berechnen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Abbau der Anlage noch am selben Abend erfolgen kann, ggf. entstehende Mehrkosten für das Personal am Veranstaltungsort trägt der Auftraggeber. Der Gastronom/Location-Inhaber ist im Vorfeld durch den Auftraggeber über die Dauer des Abbaus der Anlage in Kenntnis zu setzen. Nach Absprache ist ein gesonderter Abbau am Folgetag möglich, die Kosten für die erneute Anfahrt wären dann vom Auftraggeber zu tragen.

6.2 Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für PKW bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von dem DJ und weiteren Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

7. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

Der DJ ist berechtigt, während der Veranstaltung vereinzelte Ton-, Bild- und Videoaufnahmen anzufertigen, die ausschließlich seine eigene Darbietung oder die Atmosphäre der Veranstaltung zum Gegenstand haben. Diese Aufnahmen dürfen vom DJ für nicht-kommerzielle Zwecke, insbesondere zur Eigenwerbung auf sozialen Plattformen wie Instagram, Facebook oder der eigenen Website, verwendet und veröffentlicht werden.

Der DJ verpflichtet sich, dabei auf die Persönlichkeitsrechte der Gäste Rücksicht zu nehmen. Nahaufnahmen einzelner Personen erfolgen nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Zustimmung. Der Veranstalter erklärt sich mit der Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen im oben genannten Rahmen einverstanden. Hier gelten der Datenschutz und folgender Gesetzestext:

7.1 Selbstbestimmung: Das Recht am eigenen Bild, besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (vgl. Gesetzestext betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), §§ 22 – 24).

7.2 Öffentliche Orte: Wenn der Filmemacher, Fotograf auf öffentlichen Plätzen filmt und bei der Aufnahme eines bestimmten Motives Personen zufällig ins Bild geraten, gelten diese Personen als unwesentliches „Beiwerk“ und müssen nicht explizit gefragt werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG). Ebenso dürfen Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG). Personen und Gäste auf Veranstaltungen fallen unter Punkt “Öffentliche Orte” und dürfen somit veröffentlicht werden. Sollte jemand ein Foto oder Video finden, mit dem er nicht einverstanden ist, wird um Kontaktaufnahme mit DJ Optik unter info@dj-optik.de gebeten, damit dieses entfernt oder unscharf gemacht werden kann.

8. Sicherheitshinweis

8.1 Bestimme Lichteffekte (z.B. Stroboskope, Moon-Flower-Effekte, LED-Bars, usw.) können epileptische Anfälle auslösen. Gäste, welche zu diesen Anfällen neigen, sollten den Aufenthalt bei Discobeleuchtung meiden.

8.2 DJ Optik weist darauf hin, dass beim Hören von lauter Musik gesundheitliche Schäden auftreten können. Zur Vermeidung solcher Hörschädigungen ist ein Aufenthalt von längerer Zeit bei über 95dB nicht ratsam. Daher weise ich jegliche Forderung von Schmerzensgeld oder Schadensansprüchen ab.

8.3 Das Besuchen der Feier und der Tanzfläche erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr! Als Auftraggeber bitte ich Sie Ihre Gäste darauf hinzuweisen.

9. Zusammenfassung

9.1 Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen gilt das Gesetz. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Christian Koptik und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

9.2 Der Auftraggeber akzeptiert mit Annahme des Angebotes unwiderruflich die kompletten Bedingungen.

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